Ich hatte es euch ja schon so unheilverkündend angedroht – hier kommt der völlig unromantische aber doch so wichtige Blick auf das, was Ihr rechtlich anrichtet, wenn Ihr eure Namen unter das Dokument der Dokumente setzt. Also, Jungs und Mädels, aufrecht hingesetzt, Ohren gespitzt, bzw. artig durchgelesen. Diese drei Begriffe sollte jeder zumindest schon einmal gehört haben! Der erste ist:
Ab dem Moment, an dem ihr mit Tränchen in den Augen eure Liebe vor dem Gesetz klar macht – ab jetzt habt Ihr eine – so heißt das: Wirtschaftsgemeinschaft. Alles was ihr ab diesem Moment verdient, erspielt, findet … – wie auch immer – gehört jedem von euch beiden zur Hälfte. Jeder verdiente Cent und jede gewonnene Million. Ich hab schonmal davon gehört (Ihr auch? – also von gaaaaaanz entfernten Bekannten), dass es angeblich Ehen geben soll, die geschieden werden. Völlig unwahrscheinlich und total abwegig. Klar. Aber falls das doch mal irgendwann bei irgendwem der Fall sein sollte: Dann macht schon mal Säge, Flex und Schere klar: Das Sofa gehört jedem zur Hälfte, das Auto und jeder 50-Euro-Schein. Das will der Gesetzgeber so und Generationen von Anwälten haben sich von den nun logischerweise folgenden Streitereien – wer will schon auf einem halben Sofa sitzen – ihre Villa mit Pool in der Toskana finanziert. Diese Zugewinngemeinschaft kann man modifizieren. Oder gar nicht wollen. Dann nennt man das Gütertrennung.
Klar, ich rede nicht von euch, die Ihr natürlich und selbstverständlich bis ans ferne Ende eurer Tage glücklich gemeinsam durchs Leben schwebt… ich rede von dem, was natürlich nur den anderen passiert. Also, das die Ehe nicht hält, irgendwie. Dann muss der, der mehr verdient, dem anderen Unterhalt zahlen. Zunächst bis zum Zeitpunkt der Scheidung, nennt sich: Trennungsunterhalt. Den kann man in keinem Ehevertrag ausschließen. Danach – unter Umständen, kommt auf Kindererziehungszeiten usw. an – so genannten nachehelichen Unterhalt. Den kann man ausschließen. Wenn man das will – könnt Ihr euch ja mal überlegen. Dann gibt’s da noch den:
Hinter diesem hübschen beamtendeutschen Begriff verbirgt sich nichts anderes als das Thema: Rente. Die sicher ist, wie wir wissen… naja. Irgendwas wird’s schon geben. Es mag durchaus ein bischen vereinfacht sein aber im großen und ganzen ist es so: Die Rente, die Ihr jetzt erarbeitet, wird nachher zusammengeschmissen und durch zwei geteilt. Kommt es zu diesem unwahrscheinlichen Fall der Scheidung (pfui, jetzt hab ich schon wieder dieses böse Wort benutzt…) – dann muss das ausgegelichen werden. Heißt: schon wieder muss einer an den anderen zahlen. Auch das kann man anders vereinbaren.
Ihr Lieben, ich weiß, das Ding mit der Hochzeit ist viel zu groß, als sich um so Kleinigkeiten wie juristische Dinge kümmern zu müssen. Aber unter uns: Ihr schließt damit einen so weitreichenden Vertrag ab, wie Ihr wahrscheinlich noch nie einen unterschrieben habt. Und wenn Ihr wollt, dass der Vertrag nicht so aussieht, wie es irgendein Gesetzgeber will, sondern wie Ihr das wollt – dann: macht einen Ehevertrag. Den muss man übrigens – damit er gültig ist – bei einem Notar ganz offiziell anfertigen und beglaubigen lassen. Der guckt euch dann tief in die Augen und fragt, ob Ihr das so wirklich wollt. So stell ich mir das zumindest vor.
Ist doch auch irgendwie romatisch, oder … ?