Am 1. Januar hat nicht einfach nur ein neues Jahr begonnen. Nein, 2015 ist DAS Jahr für unsere Braut Jessi. In weniger als sechs Monaten wird geheiratet!
Moment, weniger als sechs Monate? Da klingelt sicher was bei Euch Bräuten. Der innere Kalender schickt ein Erinnerungs-Popup: Termin für die standesamtliche Trauung machen! Länger als ein halbes Jahr im Voraus lassen sich die Standesämter auf keine feste Zusage ein. Aber wem erzähle ich das?
An einem Montag Mitte Dezember machten Jessi und Marc sich frühmorgens vor der Arbeit auf dem Weg ins Standesamt Hamburg-Mitte. Behördenkram, dafür noch extra früh aufstehen – niemand mag das. Da ist die Stimmung meist eher so mittel.
Anmeldung zur Eheschließung – wie das schon klingt! Gut möglich, dass Marc nervlich bereits leicht angespannt war, als er am Schreibtisch der Standesbeamtin Frau Z. auf dem Besucherstuhl Platz nahm. Wir wissen nichts Genaues. Dokumente vorlegen, Unterschrift leisten und nichts wie raus hier – so in etwa war es Marcs Plan. Noch ahnte er nichts Böses.
„Am 16. Juni möchten Sie sich trauen lassen? Dann kann ich Ihre Anmeldung heute nicht annehmen. Wir haben ja erst den Fünfzehnten.“
Mit starrem Blick lehnte Marc sich in seinem Stuhl vor und fixierte Frau Z., als hätte sie Parsel mit ihm gesprochen. Das konnte sie unmöglich ernst meinen.
Jessi erkannte die brenzlige Lage sofort und versuchte auf die charmante Art, Frau Z. zum Einlenken zu Bewegen, zu irgendeiner denkbaren Form der Kooperation. Aussichtslos.
Marc hat genug.
„Auf welchen Paragraphen berufen Sie sich denn? Wo genau steht, dass Sie eine Anmeldung zur Eheschließung nicht einen Tag früher als sechs Monate vor dem Termin annehmen dürfen?“
Frau Z. ist irritiert. „Da muss ich meinen Vorgesetzten fragen.“
Wir kennen den exakten Verlauf des weiteren Gesprächs leider nicht – nur so viel: es gab keine Verletzten. Und Frau Z. ließ sich auch nicht umstimmen. Ich habe das für Euch recherchiert. In Kapitel 3, Abschnitt 1, Paragraph 13, Absatz (4) des Personenstandsgesetzes heißt es:
„Sind seit der Mitteilung an die Eheschließenden mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass die Ehe geschlossen wurde, so bedarf die Eheschließung erneut der Anmeldung und der Prüfung der Voraussetzungen für die Eheschließung.“
Nun. Ohne Behördenkram keine Eheschließung – ist leider so. Jessi und Marc sind immer noch verlobt, die Hochzeit wird nach wie vor im Juni stattfinden.
Flexibilität gehört zum perfekten Plan dazu, zum Beispiel: die standesamtliche Trauung einige Tage vorverlegen. Als Bonus gibt es eine wunderschöne historische Location fürs formelle Ja-Wort. Ohne Behördenkitsch. In einem anderen Bezirk. Wir bleiben dran!
Und Frau Z.? Die hat ihren Stempel drauf gedrückt und alles vorschriftsmäßig abgeheftet. Ordnung muss sein.